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UPLEVEL MEDICAL

Ihr Partner für Gesundheit und Praxismanagement.
Wir denken Gesundheits- & Unternehmensberatung neu – persönlich, kompetent und immer mit der passenden und smartesten Lösung für Sie.

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Entdecken Sie alle für Sie relevanten Themen

Externes projektbezogenes Praxismanagement

Als Mitarbeiter im Gesundheitswesen wissen wir, wie stressig der Alltag sein kann. Inmitten der täglichen Herausforderungen bleibt oft wenig Zeit, sich um manche Themen zu kümmern – sei es die Umsetzung kleinerer Verbesserungen, ausstehende Tätigkeiten oder die Realisierung größerer Vorhaben. Genau hier kommen wir ins Spiel - Wir übernehmen für Sie, wofür Ihnen die Zeit oder die MitarbeiterInnen fehlen, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können – die bestmögliche Betreuung Ihrer Patienten und den Erfolg Ihrer Praxis.

Umsatzsteigerung

Unsere Herangehensweise stellt sicher, dass Sie nicht nur Ihre Effizienz steigern, sondern auch langfristige und stabile Umsätze erzielen. Mit einem intelligenten Mix aus smarten Lösungen und strategischen Kooperationen schaffen wir gemeinsam die Grundlage für den nachhaltigen Erfolg Ihrer Praxis.

Übrigens: Unser kostenfreies Freebie enthält bereits einen Gamechanger, zum Thema Umsatzsteigerung. Einfach etwas runterscrollen.

Digitalisierung

In der Medizinbranche eröffnet die digitale Transformation nicht nur neue Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung, sondern auch zur Verbesserung der Patientenversorgung und der Praxisorganisation. Durch den Einsatz digitaler Lösungen können Sie Ihre Praxisabläufe optimieren, Ressourcen gezielt einsetzen und so Zeit und Kosten sparen. Vom papierlosen Büro über digitale Patientenakten bis hin zu modernen Terminbuchungssystemen – die Digitalisierung ermöglicht es, administrative Aufgaben zu automatisieren und den Praxisalltag spürbar zu erleichtern.

Heilmitteloptimierung

Statt auf ausschließlich budgetäre Einzelbehandlungen, schauen wir auf extrabudgetäre Alternativen und ergänzen die Therapieoptionen mit innovativen Lösungen. Mit einem ganzheitlichen Blick auf Ihre Patienten bieten wir Ihnen die Option, die Therapie gezielt zu ergänzen. So können Sie individuellere Behandlungsansätze wählen, die sowohl medizinisch als auch finanziell optimal auf Ihre Praxis und die Bedürfnisse Ihrer Patienten abgestimmt sind.

Prozessoptimierung

Eine gut optimierte Praxis bedeutet nicht nur weniger Stress und mehr Übersicht, sondern auch eine deutlich gesteigerte Patientenzufriedenheit. Optimierte Prozesse sorgen dafür, dass jeder Schritt, vom ersten Kontakt bis zur Nachsorge, effizient und professionell abläuft. So schaffen Sie eine Grundlage für kontinuierlichen Erfolg und langfristiges Wachstum.

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Praxisberatung

Wir begleiten Sie ganzheitlich in allen für Ihre Praxis relevanten Bereichen.

Externe Praxismanagerin

Wir denken für Sie und setzen für Sie um! Wir begleiten Sie auf Wunsch ganzheitlich oder projektbezogen. Damit Sie sich um die wirklich wichtigen Dinge kümmern können - die Medizin!

Virtuelle Assistenz

Wir nehmen Ihnen die Arbeit ab und erledigen Ihren lästigen Papierkram und Anrufe. Egal ob Anfragenbearbeitung, Arztbrieferstellung, Abrechnung oder andere Themen - Sprechen Sie uns an, wo Ihr persönlicher Bedarf ist!

Umsatzsteigerung | Kostenoptimierung

Mit smarten Lösungen steigern wir den Umsatz und optimieren gleichzeitig die Kosten in Ihrer Praxis. So nutzen Sie Ressourcen effizient und schaffen nachhaltigen Erfolg.

Praxisorganisation

Effiziente Organisation steigert die Produktivität und sorgt für einen reibungslosen Praxisablauf. Sie steigert außerdem die Zufriedenheit der Praxismitarbeiter und Patienten.

Patientenaquise | Patientenbindung

Strategien zur Patientenakquise und -bindung sind entscheidend für das Wachstum und die langfristige Stabilität der Praxis.

Fortbildung | Weiterbildung

Regelmäßige Schulungen halten das Praxisteam auf dem neuesten Stand und verbessern die Behandlungsqualität.

Versicherungsfragen

Die richtige Auswahl und Verwaltung von Versicherungspolicen schützt Ihre Praxis vor finanziellen Risiken.

Digitalisierung

Moderne IT-Systeme verbessern die Effizienz, den Datenschutz und die Verwaltung elektronischer Patientenakten.

Abrechnung | Umsatzsteigerung

Eine präzise Abrechnung sichert den finanziellen Erfolg der Praxis. Durch das richtige Abrechnen kann der Praxisumsatz in den meißten Fällen deutlich gesteigert werden.

Heilmittelberatung

Egal ob Schulungen, pauschale Praxisbetreuung oder Unterstützung bei fallspezifischen Fragen – unsere Experten unterstützen Sie umfassend.

Regressvermeidung

Ein korrekter Umgang mit Heilmittelverordnungen ist essenziell, um Regressen vorzubeugen. Dabei ist sowohl das Verständnis der grundlegenden Vorgaben für die Rezeptausstellung als auch das Wissen über extrabudgetäre Diagnosen von entscheidender Bedeutung. Da Regressforderungen oft Jahre später erhoben werden können und für eine Praxis existenzgefährdend sein können, ist es unerlässlich, diese Risiken durch fundiertes Wissen zu minimieren.

Umsatzsteigerung

Die Nutzung von Selektivverträgen im Bereich Physiotherapie ist für jede Praxis nahezu unverzichtbar, wird jedoch nach wie vor viel zu selten in Anspruch genommen.

Extrabudgetäre Verordnungen

Extrabudgetäre Verordnungen und extrabudgetäre Diagnosen sind für eine Praxis von großem Wert und unverzichtbares Basiswissen im Umgang mit Heilmitteln. Begriffe wie regionale Praxisbesonderheiten, nordrheinische Praxisbesonderheiten, langfristiger Heilmittelbedarf und besonderer Verordnungsbedarf sollten jedem Mitarbeiter einer Praxis vertraut sein.

Heilmittel-Alternativen

Sollte ein Physiotherapierezept aufgrund der WANZ-Kriterien nicht ausgestellt werden können, sollten alternative Optionen in Betracht gezogen werden. Von Einzelkostenanträgen über Rehasport und Rückenschule bis hin zu DiGAs gibt es zahlreiche Angebote, die kein Regressrisiko für die Praxis darstellen.

Heilmittelrichtlinie

Die Heilmittelrichtlinie gibt den Rahmen vor, nach dem Heilmittel verordnet werden dürfen. Sie legt fest, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang Heilmittel, wie Physiotherapie, verschrieben werden können. Ein fundiertes Verständnis dieser Richtlinie ist entscheidend, um Verordnungen korrekt und regresssicher auszustellen.

Mehr Infos zu Heilmitteln

Heilmittel - das unterschätze Thema

Das Thema Heilmittel geht in vielen Praxen unter. Dabei ist es nicht nur wichtig für eine gute Patientenversorgung, sondern auch für die Wirtschaftlichkeit der verordnenden Praxis.

Reminder Thema Heilmittel

Reminder vorrangig für Ärzte!

Bundesweite Diagnoseliste

KBV & GKV-Spitzenverband vereinbaren, bei welchen Erkrankungen oftmals mehr Heilmittel benötigt werden und daher ein „besonderen Verordnungsbedarf“ oder „langfristigen Heilmittelbedarf“ besteht. Die Kosten für diese Verordnungen werden bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen aus dem Verordnungsvolumen des Vertragsarztes herausgerechnet.

Bei diesen Diagnosen greift die 12 Wochen-Regelung.

Langfristiger Heilmittelbedarf nach § 8 HeilM-RL / besonderer Verordnungsbedarf nach §106b Absatz 2 Satz 4 SGB V

Diagnoseliste

12-Wochen-Regelung

- Eine Verordnung für eine Behandlungsdauer von 12 Wochen ist möglich.
- Plausibilität bei der Therapiefrequenz muss beachtet werden.
- Nur bei bundesweit gültiger LHM / BVB Liste möglich.
- Verordnungen werden bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung aus dem Verordnungsvolumen herausgerechnet.

Mehr Information

Nordrheinische Praxisbesonderheiten

Nur für Praxen im Bereich Nordrhein gültig!

- Angabe beider ICD 10 Codes auf dem Rezept zwingend notwendig!
- Höchstwerte der Behandlungseinheiten beachten!
(Fällt nicht unter die 12 Wochen Regelung.)

Nordrheinische Praxisbesonderheiten - Diagnoseliste

NEW - Lymphdrainage ohne Zeitangabe

- Arztpraxen können ab Oktober manuelle Lymphdrainage ohne Angabe der Behandlungszeit verordnen.

Mehr Infos für Ärzte und Physiopraxen hier:
KBV.de
Diagnoseliste MLD ohne Zeit
GKV Spitzenverband

NEW - Blankoverordnung Physiotherapie

- „Blankoverordnung“ bei Heilmittel nach Maßnahme des Kataloges eintragen
- Physiotherapeuten entscheiden über Heilmittel, Menge und Frequenz
- Blankoverordnungen unterliegen nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 106b SGB V. des Arztes
- Maximal 16 Wochen gültig. Die Gültigkeit beginnt ab dem Verordnungsdatum

Mehr Infos hier:
GKV Spitzenverband
Diagnoseliste Schulter

Blankoverordnung Ergotherapie

- „Blankoverordnung“ bei Heilmittel nach Maßnahme des Kataloges eintragen
- Ergotherapeuten entscheiden über Heilmittel, Menge und Frequenz
- Blankoverordnungen unterliegen nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 106b SGB V.
- Maximal 16 Wochen gültig. Die Gültigkeit beginnt ab dem Verordnungsdatum

SB1 -> reaktive Arthritis, Arthritispsoriatica, Rheumatoide Arthritis, Arthritis bei Kollagenosen traumatische Gelenkerkrankungen und Operationsfolgen Endoprothesenimplantation Schultersteife
PS3 -> Schizophrenie, Affektive Störungen, Abhängigkeitssyndrom
PS4 -> Morbus Alzheimer

Mehr Information

Neuer Verordnungsfall

- Verordnungsfreier Zeitraum über 6 Monate, ab Ausstellungsdatum letzte Verordnung
- Änderung ICD 10 Code
- Arztwechsel

Mögliche Kombinationen

- 1-3 vorrangige Heilmittel
- 1-3 vorrangige & 1 ergänzendes Heilmittel
- 1 eigenständiges ergänzendes Heilmittel
- 1 standardisierte Heilmittelkombination

Höchstmenge je Verordnung

HeilM-RL, S. 61 ff.

Die maximale Verordnungsmenge pro Rezept ist im Heilmittelkatalog beschrieben.

Ausnahme:
- Langfristiger Heilmittelbedarf
(Anhang 1 zu Anlage 2, HeilM-RL)
- Besonderer Verordnungsbedarf
(Anhang 1 zu Anlage 2, HeilM-RL)
-> hier ist eine maximale Verordnungsmenge bis zu 12 Wochen möglich.

Hausbesuch

§11 Abs. 1 HeiM-RL

Nur zulässig, wenn der Patient / die Patientin aus med. Gründen den Therapeuten nicht aufsuchen kann.

Begründung in Akte ratsam.

Nachträgliche Änderungen

Was für nachträgliche Änderungen unter welchen Bedingungen möglich sind, finden Sie in Anlage 3 zur HeilM-RL.

Link zur Anlage

Antrag Kostenübernahme (LHM)

Ist der Arzt der Meinung, eine Erkrankung bedarf einer langfristigen Heilbehandlung, kann ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden.
- Formloses Schreiben der Patientin / des Patienten
- Musterverordnung
- Empfehlungsschreiben des Arztes / der Ärztin

Doppelbehandlungen

- Nur in medizinisch begründeten Einzelfällen
- Erhöht nicht die zulässige Gesamthöchtmenge der Behandlungseinheiten pro Rezept.
- Podologie, Ernährungstherapie und D1 nicht als Doppelbehandlung möglich.
- Ggf. vor Ausstellung Kostenzusage seitens der Kasse einholen

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