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Krankenkasse zahlt? Der Guide zur kostenlosen Premium-Therapie

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Wie Patienten über ihren Arzt in kostenlose Versorgungsprogramme kommen — und welche Kassen mitmachen.

Friederike Rohde

Friederike Rohde

1. März 2026 · 5 Min. Lesezeit

Krankenkassenkarte neben einem Smartphone mit Gesundheits-App

Viele Patienten wissen nicht, dass es Therapieprogramme gibt, die komplett von ihrer Krankenkasse übernommen werden — ohne Rezeptgebühr, ohne Eigenanteil, ohne Zuzahlung. Wir erklären, wie der Weg dahin aussieht.

Schritt 1: Fragen Sie Ihren Arzt

Der erste Ansprechpartner ist immer Ihr behandelnder Arzt. Fragen Sie gezielt nach Versorgungsprogrammen für Ihre Diagnose. Ob Rückenschmerzen, Knieschmerzen, Hüftarthrose oder Nackenverspannungen — für viele häufige Beschwerden gibt es Programme, die weit über das klassische Heilmittelrezept hinausgehen.

Ihr Arzt kann Sie in ein Programm einschreiben. Das dauert in der Regel nur wenige Minuten und erfordert keinen bürokratischen Aufwand. Für den Arzt ist die Einschreibung sogar extrabudgetär vergütet — ein Gewinn für beide Seiten.

Schritt 2: Prüfen Sie Ihre Krankenkasse

Nicht jede Kasse bietet jeden Vertrag an. Die gute Nachricht: Die Liste der teilnehmenden Kassen wächst stetig. Aktuell sind unter anderem dabei: TK, BARMER, AOK Niedersachsen, hkk, KKH, Pronova BKK, HEK, Continentale, BKK Pfalz, Miele BKK und viele weitere. Insgesamt sind über 25 Millionen Versicherte anspruchsberechtigt. Prüfen Sie Ihre Kasse direkt in unserer Programmsuche.

Schritt 3: Starten Sie sofort

Nach der Einschreibung durch Ihren Arzt erhalten Sie Zugang zum Programm — ohne Wartezeit. Bei Herodikos Plus starten Sie direkt mit der App und werden per Video von echten Physiotherapeuten betreut. Bei GLA:D beginnen Sie mit individuellen Einzelsitzungen, gefolgt von einem strukturierten Gruppentraining.

Was kostet das?

Nichts. Für Patienten entstehen keine Kosten. Keine 10 EUR Rezeptgebühr. Kein Eigenanteil. Die Programme werden vollständig im Rahmen der besonderen Versorgung nach § 140a SGB V von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Was ist der Unterschied zum Heilmittelrezept?

Ein klassisches Heilmittelrezept umfasst in der Regel 6 Einheiten à 20 Minuten — mit Wartezeit und Zuzahlung. Versorgungsprogramme bieten bis zu 12 Monate Therapie, Sitzungen von bis zu 60 Minuten und eine durchgängige Betreuung. Der Qualitätsunterschied ist enorm.

Fazit: Nutzen Sie Ihr Recht

Qualität muss nichts kosten. Sprechen Sie Ihren Arzt aktiv auf Versorgungsprogramme an. Es ist Ihr Recht als Versicherter, diese modernen Therapieangebote zu nutzen — und es gibt keinen Grund, es nicht zu tun. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Patientenseite.

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Sie möchten ein Versorgungsprogramm nutzen?

Kontaktieren Sie uns kostenfrei — wir vermitteln Ihnen einen Arzt in Ihrer Nähe, der das passende Programm verordnen kann.

Friederike Rohde

Friederike Rohde

Gründerin von Uplevel Network. Über 15 Jahre Erfahrung in der medizinischen Praxis. Expertin für Heilmittel, Digitalisierung und Umsatzsteigerung.