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Warum die Medizin mehr braucht als nur eine App auf Rezept (DiGA)

Über 80 % der Patienten nutzen nach der Erstverordnung keine weitere DiGA-Leistung mehr. Warum Selektivverträge die bessere Alternative sind.

Friederike Rohde

Friederike Rohde

11. März 2026 · 5 Min. Lesezeit

Smartphone mit Gesundheits-App auf einem Schreibtisch neben einem Stethoskop

Ein aktueller Bericht der Medical Tribune zur Position der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) lässt aufhorchen: Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) stehen unter massivem Druck. Die Fachgesellschaft fordert nicht nur bessere Studien, sondern weist auf ein erschreckendes Detail hin: Über 80 % der Patienten nutzen nach der Erstverordnung keine weitere DiGA-Leistung mehr.

Als jemand, der seit 15 Jahren Praxen schult und die Entwicklung vom starren Heilmittelbudget bis heute begleitet hat, überrascht mich diese Zahl kaum. Sie ist das Resultat eines Systemfehlers, den wir inzwischen mit deutlich besseren Lösungen beheben können.

Das Problem: Der „Alleinlass-Effekt“

Ich bin ein großer Fan davon, dass Patienten selbst aktiv werden. Klassische Heilmittelrezepte führen oft in die Passivität. Vor allem, wenn sie nur einmalig - über 6 Einheiten - ausgestellt werden. Die Theorie der DiGA ist daher goldrichtig: Der Patient muss sich im Alltag mit seiner Bewegung beschäftigen.

Doch die DGIM trifft den Nagel auf den Kopf: Eine App ohne ärztliche Einbindung funktioniert oft nicht. Wenn der Patient mit seinem Freischaltcode allein gelassen wird, sinkt die Motivation rapide. Das Ergebnis? Die App verstaubt auf dem Smartphone, und der Therapieerfolg bleibt aus.

Selektivverträge: Die Lösung für das Motivations-Loch

Genau hier setzen Selektivverträge an. Sie sind die Antwort auf die Kritikpunkte der Fachgesellschaften:

Verzahnung statt Isolation: Im Gegensatz zur DiGA sind die Selektivvertrage im Physioterapiebereich keine „Soloprojekte“ für Patienten. Er ist fest in die ärztliche Therapie eingebunden. Ein Physiotherapeut bleibt der Steuermann, die digitale Anwendung ist das Werkzeug. Das verhindert die 80-prozentige Abbruchquote, weil der Patient sich begleitet fühlt.

Geprüfte Evidenz: Während die DGIM bei vielen Apps die Studienlage bemängelt, basieren die verschiedenen Versorgungsprogramme teils auf international hochgelobten, evidenzbasierten Konzepten und ihr Nutzen sogar oft bereits durch Langzeitdaten belegt.

Wirtschaftlichkeit für die Praxis: Erinnern Sie sich noch an die Formel zur Berechnung des Heilmittelbudgets? Diese Zeiten sind längst vorbei. Eine Höhe eigentlich nur noch zu erahnen. Selektivverträge werden extrabudgetär vergütet. Die Praxis generiert Honorare für die Beratung und Steuerung, ohne ein Regressrisiko einzugehen.

Echte Aktivierung: Wir lösen uns vom klassischen Rezept („Der Therapeut macht das schon“) und der einsamen DiGA und behalten die fachliche Kontrolle. Das ist moderne Modizin.

Fazit: Hybrid schlägt isoliert

Die Forderung der DGIM nach mehr Qualität und fachlicherBegleitung ist absolut berechtigt. Wir sollten Patienten nicht einfach „digital abschieben“.

Selektivverträge bieten genau diesen hybriden Weg: Digitale Unterstützung für die tägliche Übung zu Hause, kombiniert mit der Sicherheit und Motivation durch die vertraute Praxis. Das ist effizient, budgetschonend und vor allem: wirksam. Mehr über die konkreten Programme erfahren Sie auf unserer Seite für Ärzte oder in unserer Programmsuche.

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Friederike Rohde

Friederike Rohde

Gründerin von Uplevel Network. Über 15 Jahre Erfahrung in der medizinischen Praxis. Expertin für Heilmittel, Digitalisierung und Umsatzsteigerung.